Der WPi® QuickCheck unterstützt die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch Bereitstellung eines Prozesshandbuches und der notwendigen Analytik für die Ermittlung und Bewertung der psychischen Belastungsfaktoren und der regelmäßigen Wirksamkeitskontrolle und Aktualisierung.
Ergebnis: Mit vollständiger Bearbeitung der WPi® QuickCheck–Unterlagen und der Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen hat das Unternehmen den „Ordner im Regal“ um bestmöglich auf Kontrollen von Gewerbeaufsichtsamt und Berufsgenossenschaft vorbereitet zu sein, vor allem aber um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter zu erhalten und zu steigern.
Das Thema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen ist inzwischen ein viel diskutiertes Thema bei den Fachleuten im Bereich von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Den meisten ist bekannt, dass zur Gefährdungsbeurteilung laut Arbeitsschutzgesetz § 5 auch die Erfassung der psychischen Belastungen gehört. Wie dies rechtssicher umzusetzen ist –
darüber besteht an vielen Stellen immer noch Unsicherheit.
Veränderte gesetzliche Verpflichtungen des Arbeitgebers lt. Arbeitsschutzgesetz
Im September 2013 wurde durch den Gesetzgeber der Paragraph 4 des Arbeitsschutzgesetzes wie folgt ergänzt: Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben, sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
Dies bedeutet zusätzliche Pflichten im Rahmen der sog. psychischen Gefährdungsbeurteilung:
Der fortlaufende Prozess der psychischen Gefährdungsbeurteilung
Vor allem seit 2015 kontrollieren Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter verstärkt die psychische Gefährdungsbeurteilung, d. h. die Nachvollziehbarkeit des Herangehens, die Umsetzung der resultierenden Maßnahmen und deren Wirksamkeit.
Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Wirksamkeitskontrolle wird die Analytik des WPi® QuickCheck mit entsprechendem Zeitversatz erneut eingesetzt – das Fortschreiben des Prozesshandbuchs erfüllt die Dokumentationspflicht. Der WPi® QuickCheck – eingesetzt als sog. orientierendes Verfahren – unterstützt Sie optimal bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen im Rahmen der psychischen Gefährdungsbeurteilung. Der WPi® QuickCheck besteht aus drei Elementen:
Erfüllt Dokumentationpflicht, begleitet und hilft bei der Umsetzung der Schritte
Übersichtliche Auswertung zur schnellen Erkennung und Ableitung von Maßnahmen.
Die Auswertung erfolgt nach Erfassung und Bearbeitung aller Daten.
Das Ergebnis: